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In diesem Artikel erfährst du
- wann eine Mieterhöhung erlaubt ist
- wie hoch sie maximal sein darf
- was du tun kannst, wenn du unsicher bist
- welche Schritte du bei einer Mieterhöhung beachten solltest
Du lebst jetzt schon eine Weile in Deutschland und plötzlich flattert dir eine Mieterhöhung ins Haus. Das ist meistens erstmal ein Schock und du fragst dich:
- Darf der Vermieter das einfach so?
- Wie hoch darf die Mieterhöhung sein?
- Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Wichtige Wörter zum Thema Mieterhöhung
Es hilft vielleicht, wenn du diese Wörter erst noch mal übersetzt, bevor du weiterliest:
- der Mietzinsbetrag, Mietzinsbeträge
- die ortsübliche Vergleichsmiete
- der Zuschlag, Zuschläge
- der Abschlag, Abschläge
- die Kappungsgrenze (Hinweis: auch „die Kappung“)
- die Grenze, Grenzen
- die Klage, Klagen
- einklagen
- wirksam
- etwas ist hinfällig
- aus dem Schneider sein
Der Grund für eine Mieterhöhung
In Deutschland können Vermieter die Miete erhöhen, obwohl beim Abschluss des Mietvertrags eine feste Miete vereinbart wurde. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 557 ff. festgelegt. Im Gegenzug darf der Vermieter oder die Vermieterin die Wohnung nicht einfach kündigen.
Besondere Varianten sind Index und Staffelmietverträge.
Links:
Gesetze zur Mieterhöhung (BGB)
Mieterhöhung bei Staffelmiete, Indexmiete, nach Modernisierung, ortsüblicher Vergleichsmiete
Der Grund für eine Mieterhöhung kann zum Beispiel sein, dass die ortsüblichen Mietpreise gestiegen sind. Liegt deine aktuelle Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, darf der Vermieter sie anheben.
Als Grundlage kann er zum Beispiel nutzen:
- den Mietspiegel deiner Stadt oder Region
- drei Vergleichswohnungen
Die Vergleichswohnungen müssen in Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit, Lage und energetischem Zustand vergleichbar sein (§ 558 BGB).
In diesem Artikel geht es um Mieterhöhungen, die auf dem Mietspiegel basieren.
Was ist der Mietspiegel?
Der Mietspiegel ist ein Dokument, in dem genau beschrieben ist, wofür der Vermieter in einer Wohnung Zuschläge oder Abschläge berechnen darf.
Den Frankfurter Mietspiegel findest du unter folgendem Link. Scrolle fast bis zum Ende der Seite, dort findest du das PDF „Frankfurter Mietspiegel 2022 (2. Auflage)“.
Link: Mietspiegel Frankfurt am Main
Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Der Vermieter darf die Miete frühestens 15 Monate nach deinem Einzug erhöhen. Danach wieder alle 15 Monate.
Innerhalb von drei Jahren darf die Miete jedoch nicht stärker steigen als die sogenannte Kappungsgrenze. In Frankfurt liegt sie zum Beispiel bei 15 Prozent, in anderen Regionen bei bis zu 20 Prozent.
Was solltest du bei einer Mieterhöhung zuerst tun?
Zuerst: ruhig bleiben. Lege das Schreiben beiseite und schlafe ein paar Nächte darüber.
Du hast mindestens zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Wichtig ist, dass du antwortest:
- „Ich stimme zu“
- oder „Ich stimme noch nicht zu“
Nicht zu antworten ist keine gute Idee.
Wenn du nicht zustimmst oder gar nicht antwortest, kann der Vermieter deine Zustimmung einklagen. Dafür hat er eine Klagefrist von drei Monaten nach Ablauf deiner Überlegungsfrist.
Dein erster Schritt: Formale Prüfung
Überprüfe, ob die Mieterhöhung formal korrekt ist. Zum Beispiel:
- Die Mieterhöhung muss in Textform erfolgen
- Absender und Empfänger müssen korrekt sein
- Die Mieterhöhung muss begründet sein
Einen Überblick findest du im Dokument „Infoblatt Mieterhöhung“.
Fehlen wichtige Punkte oder sind sie falsch, kann die Mieterhöhung unwirksam sein. Dann solltest du aber sehr sicher sein, bevor du nicht reagierst.
Dein zweiter Schritt: Zuschläge im Mietspiegel prüfen
Prüfe, für welche Posten Zuschläge berechnet werden, zum Beispiel:
- Einbauküche + 0,96 €
- Balkon + 0,29 €
- Zentrale Lage + 1,01 €
- Gehobene Wohnlage + 0,28 €
- Modernisiertes Standardbad + 0,97 €
Im Mietspiegel ist genau festgelegt, wann ein Zuschlag gilt. Trifft auch nur ein Punkt nicht zu, ist der Zuschlag hinfällig.
Überprüfe außerdem Wohnungsgröße und Baujahr.
Dein dritter Schritt: Zustimmung oder Noch-nicht-Zustimmung
Sind alle Angaben korrekt, solltest du zustimmen. Andernfalls kann der Vermieter deine Zustimmung einklagen.
Stimmen einzelne Punkte nicht, kannst du schreiben, dass du noch nicht zustimmst, weil die Berechnung nicht dem Mietspiegel entspricht.
Du musst keine eigene Berechnung mitschicken. Das ist Aufgabe des Vermieters.
Wenn innerhalb der Klagefrist keine Reaktion erfolgt, bist du „aus dem Schneider“.
Wo bekommst du Hilfe bei einer Mieterhöhung?
- Kostenlose Beratung der Stadt Frankfurt
- Mietspiegel-Beratung
- Mietrechtlichen Beratung der Stadt Frankfurt am Main
- Mieterschutzvereine, z. B. Deutschen Mieterbund e.V. (DMB)
- Eine Sammlung an Mietervereinen: Mieterschutz – rechtliche Begleitung
Beachte: Für rechtliche Beratung ist oft eine Mindestmitgliedschaft nötig.
Eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht kann sinnvoll sein, da sie dich auch vor Gericht vertritt.
Falls du weitere Fragen rund um das Thema Mieterhöhung hast, schau doch mal hier: Mieterhöhung abwehren. Hier werden Themen einfach erklärt. Außerdem gibt es die Möglichkeit für eine kostenlose Ersteinschätzung zu deinem Fall.
Kurz zusammengefasst
- Eine Mieterhöhung ist nicht automatisch erlaubt
- Sie muss formal korrekt sein und nachvollziehbar begründet werden
- Der Mietspiegel ist die wichtigste Grundlage für die Berechnung
- Du hast Zeit zu reagieren und musst nicht sofort zustimmen
- Bei Unsicherheit helfen kostenlose Beratungsstellen weiter
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Links sind Empfehlungen ohne Provision oder Gegenleistung.



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